Aktuelle Informationen zum Unterricht

Hygieneschutzmaßnahmen seit 16. November 2022 in Verbindung mit dem bestehenden Sicherheitskonzept der Schule

 

Hygienemaßnahmen

  • Abstandhalten: Wo immer möglich, empfehlen wir im Schulgebäude, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

  • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Letztere ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
  • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.

  • Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.

  • In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen

  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.

  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.

  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen- Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden keine Testungen statt.

  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Positiver Fall?

  • Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.

  • Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.

Aktuelle Informationen finden Sie auch immer unter

 

Hier finden Sie das Hygienekonzept der Schule